Erweiterte Lieferbedingungen für den Partyservice
Diese Allgemeinen Lieferbedingungen gelten ergänzend zu unseren Allgemeinen Lieferbedingungen für Bestellungen zu unserem Partyservice.
I. Grundlegende Bestimmungen
(1) Die nachstehenden erweiterten Geschäftsbedingungen gelten für alle Partyservice-Verträge zwischen der Fleischerei Rohn, Inh. Andre Remmler, Dorfstraße 55, 04626 Thonhausen, Deutschland - nachfolgend Anbieter genannt - und dem Kunden, welche über die Internetseite des Anbieters geschlossen werden.
(2) Diesen erweiterten Bedingungen vorgelagert sind die Allgemeinen Lieferbedingungen, welche über die Webseite des Anbieters einzusehen sind.
(3) Soweit nicht anders vereinbart, wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen.
II. Mietweise Überlassung
(1) Alle vom Anbieter angelieferten Materialien und Gegenstände ( z.B. Geschirr, Bestecke, Gläser, Tischwäsche, Equipment etc.) mit Ausnahme der Speisen stehen und bleiben im Eigentum des Anbieters und werden nur leih- bzw. mietweise überlassen.
(2) Solchermaßen überlassene Gegenstände hat der Kunde pfleglich zu behandeln und unverzüglich nach Beendigung der Veranstaltung zurück zu geben. Für beschädigte, zerstörte oder verloren gegangene Gegenstände hat der Kunde vollen Ersatz in Höhe der Wiederherstellungskosten bzw. Neuanschaffungskosten zu leisten.
(3) Mietgebühren werden nach Kalendertagen abgerechnet. Der Anbieter ist berechtigt, für die Dauer der mietweisen Überlassung eine Kaution in angemessener Höhe zu verlangen. Die Kaution ist unverzinslich.
(4) Die Materialien sind innerhalb 2 Werktagen nach Lieferung, in gesäubertem Zustand, zurückzugeben. Die Rückgabe hat an unsere Geschäftsstelle in Schmölln zu erfolgen. Maßgeblich für die Entgegennahme sind unsere Öffnungszeiten.
III. Zahlungsbedingungen
(1) Alle Rechnungen sind sofort und ohne Abzug fällig.
(2) Falls keine andere Vereinbarung getroffen wurde, ist der Gesamtbetrag (einschl. MwSt.) in Bar bei Anlieferung zu zahlen.
(3) Ist der Kunde eine Firma, so besteht die Möglichkeit der Rechnungslegung mit Zahlungsziel von 7 Werktagen.
IV. Kündigung und Stornierung
(1) Bis zu einem Auftragwert von 100,00 € ist die Stornierung eines Auftrages, bis zu einem Zeitpunkt von 72 Stunden vor der vereinbarten Anlieferung, kostenlos möglich. Danach werden 50% des Gesamtumsatzes in Rechnung gestellt.
(2) Bei einem Angebotswert von mehr als 100,00 € gelten folgende Fristen und Stornokosten:
- 4 bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn - 25% des Angebotswert
- 1 bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn - 50% des Angebotswert
- innerhalb 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn - 100% des Angebotswert
V. Lieferung und Leistung
Lieferungs- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, welche dem Anbieter die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen z.B. Streik, Aussperrung, behördliche Auflagen und Anordnungen etc., auch wenn sie bei Vorlieferanten eintreten, hat der Anbieter auch bei vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. In diesem Fall ist der Anbieter dazu berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teil ganz oder teilweise vom Vertrag zurück zu treten ohne das dem Kunden hieraus Ersatzansprüche erwachsen.
VI. Gewährleistung
(1) Verdeckte Mängel an gelieferten Waren (verderbliche Lebensmittel) müssen unverzüglich, spätestens innerhalb 12 Stunden nach der Lieferung mitgeteilt werden.
(2) Für unsachgemäße Lagerung der gelieferten Artikel durch den Kunden oder Eigenverschulden des Kunden übernimmt der Anbieter keine Haftung.
VII. Entsorgung
(1) Für die Entsorgung von Restmüll, Nassmüll oder sonstigen Müll hat grundsätzlich der Kunde Sorge zu tragen.
(2) Eine Entsorgung von Restmüll, Nassmüll oder sonstigen Müll durch den Anbieter bedarf der gesonderten Vereinbarung. Der Anbieter übernimmt im Zuge dieser gesonderten Vereinbarung ausschließlich die Entsorgung des Müllaufkommens der durch Ihn gelieferten Waren. Der Anbieter ist nicht verpflichtet Müll aus anderen Quellen des Kunden zu entsorgen. Eine Entsorgung durch den Anbieter ist Grundsätzlich kostenpflichtig und wird gesondert in Rechnung gestellt.